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Neuigkeiten

12.11.2024
Landtagswahl – 24. November 2024

Wenn Sie am Wahltag (aus folgenden Gründen: Ortsabwesenheit, Gesundheitliche Gründe oder Auslandsaufenthalt) nicht wählen können, dann können Sie von Ihrem Wahlrecht mittels Wahlkarte Gebrauch machen.

Die Beantragung der Wahlkarte im Gemeindeamt ist ab sofort persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokumentes möglich, dabei kann die Stimme gleich vor Ort abgegeben werden. Schriftlich kann die Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at… weiterlesen: „Landtagswahl – 24. November 2024“

08.11.2024
Stellenausschreibung

Die Marktgemeinde Kumberg sucht Zusteller:in (Schüler:innen, Student:innen) für gelbe Säcke (für 2 bis 3 Tage, Mitte Dezember) mit eigenem Fahrzeug. Bewerbung bis Freitag, dem 29. November 2024 unter Tel. 03132/22 03-16 oder rosmarie.trummer@kumberg.at .

08.11.2024
Erneuerbare Energiegemeinschaft Kumberg

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Kumberg (EEG Kumberg) ist die regionale Energiegemeinschaft für alle Bürger:innen, Firmen und Organisationen unserer Gemeinde. Als Teil des gemeinnützigen Vereins EEG Steiermark arbeitet die EEG Kumberg mit vielen anderen EEGs gemeinsam daran, die regionale Energiewende voranzutreiben und die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Unabhängig davon, ob Sie eine eigene PV-Anlage haben oder… weiterlesen: „Erneuerbare Energiegemeinschaft Kumberg“

08.11.2024
Nachrichtenblatt 23/2024 vom 07.11.2024

Das aktuelle Nachrichtenblatt 23/2024 vom 07.11.2024 ist online!

23/2024

18.10.2024
Postbus Fahrgast-Info Linie 201 Umleitung Gschwendt

An die Fahrgäste der Linie 201!Wegen Sanierungsarbeiten auf der L356 können von 21.10.2024 bis 29.11.2024 die Haltestellen „Gschwendt Ort“ , „Gschwendt Abzw Ebenholzstraße“ und „Gschwendt Grimm“ nicht bedient werden.Bitte benützen Sie ersatzweise die Haltestelle „Gschwendt Gstauda“ bzw. „Kleinsemmering Grenzbrücke“.

10.10.2024
Heizkostenzuschuss 2024/2025 v. Land Steiermark

Die Förderung kann noch bis 28. Februar 2025 im Gemeindeamt beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf die „Wohnun­terstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze (inkl. z. B. Sonderzahlungen, Familienbei­hilfe, Sozialhilfe, u.v.m.) nicht übersteigt:

bei 1-Personen-Haus­halt € 1.572,–,

bei Ehepaaren bzw.… weiterlesen: „Heizkostenzuschuss 2024/2025 v. Land Steiermark“

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